Allg. Bestimmungen
1. Teilnehmen dürfen alle Schützen des BSSB, die als Stammmitglieder in einem Verein des Schützengaus Mindelheim aktiv sind, sowie die eingeladenen Ehrengäste.
2. Das Gauschießen 2025 wird nach der Schießordnung des BSSB, der Sportordnung des DSB sowie den Beschlüssen des Gauschützenmeisteramtes und des veranstaltenden Vereins durchgeführt.
3. Die Klasseneinteilung weicht von der Sportordnung des DSB ab.
Es gilt:
Schüler: Jahrgang 2011 & jünger
Jugend: Jahrgang 2007 – 2010
Junioren: Jahrgang 2005 – 2006
Schützenklasse: Jahrgang 1980 – 2004
Damenklasse: Jahrgang 1980 – 2004
Altersklasse: Jahrgang 1970 – 1979
Seniorenklasse: Jahrgang 1969 & älter
4. Schützen der Seniorenklasse dürfen eine Pendelschnur (gem. DSB-Sportordnung) verwenden. Die nicht abziehende Hand darf bei der Schlinge das Gewehr nicht halten.
5. Optische Zielhilfsmittel mit max. 1,5-facher Vergrößerung (z.B. Adlerauge) dürfen verwendet werden.
6. Es dürfen nur Bänder des Veranstalters benutzt werden.
7. Ausgegebene Bänder sind am Ausgabetag zu beschießen. Nicht geschossene Bänder müssen zurückgegeben werden und verfallen, sie können nicht deponiert werden. Geknickte Bänder werden nicht gewertet.
8. Die Einlage muss durchgeschossen werden.
9. Scheibenbänder und Scheiben sind gut sichtbar neben dem Schießstand abzulegen. Beim Verlassen des Schießstandes sind alle Bänder und Scheiben bei der Rückgabe unverzüglich abzugeben und dürfen nicht mit in die Umkleidekabine genommen werden.
10. Jeder Schütze/in wird bei der Beobachtung von Unregelmäßigkeiten darum gebeten, diese sofort bei der Standaufsicht zu melden. Unregelmäßigkeiten, auch der Versuch, ziehen den Ausschluss vom Schießen und den Preisverlust nach sich. Auch sonstige Vorgänge, die einer Klärung bedürfen, sind vom beobachtenden Schützen/in der Standaufsicht mitzuteilen.
11. Auf jede Scheibe darf nur ein Schuss abgegeben werden, bei Pistolenscheiben zwei Schüsse. Weist ein Band bzw. eine Scheibe mehr als die vorgegebene Anzahl an Schüssen auf, wird der beste bzw. die besten Schüsse gestrichen.
12. Für die Richtigkeit der Bänder/Scheiben und die Eintragung von Serien sowie die Rückgabe der Bänder ist jeder Schütze/in selbst verantwortlich.
13. Je nach Andrang kann die Schießzeit der Schützen/innen beschränkt sowie die Bänderausgabe verlängert werden.
14. Im Bereich der Schießanlagen gilt Alkohol-, Rauch- & Handyverbot.
15. Bei Verlust der Bolette werden auf der neuen Bolette alle Festbänder gestrichen.
16. Falsch angezeigte Ergebnisse auf den Ergebnislisten berechtigen keinen Preisanspruch. Maßgeblich ist das auf den Scheiben festgestellte und aufgedruckte Ergebnis. Reklamationen werden von der Schießleitung überprüft.
17. Bei einer Reklamation ist vom Auftraggeber eine Gebühr von 50,00 € zu hinterlegen. Bei berechtigter Reklamation wird der Betrag erstattet. Ist die Reklamation nicht berechtigt, kommt der Betrag dem ausrichtenden Verein zu. Die Einspruchsfrist beträgt vom Zeitpunkt der Auswertung an 2 Tage.
18. Der erste bzw. zweite Festpreis ist dem Gauschützenkönig/in bzw. dem Gaujugendkönig/in vorbehalten.
19. Jeder Verein hat eine Person zur Preisverteilung abzustellen. Nicht abgeholte Preise verfallen sieben Tage nach der Preisverteilung. Nicht abgeholte Preise werde nicht nachgesandt.
20. Jeder Schütze und Besucher der Schießanlage ist für seine Waffe, seine Kleidung und alle weiteren mitgeführten Gegenstände selbst verantwortlich. Für Ereignisse, die außerhalb der Verantwortlichkeit des Veranstalters liegen, können keine Ansprüche
erhoben werden.
21. Sicherheit ist oberstes Gebot. Die Waffe ist mit den vorgeschriebenen Sicherungsfahnen o.ä. zu sichern. Beim Transport ist die Waffe getrennt von der Munition in einem absperrbaren Koffer bzw. Gewehrtasche zu transportieren.
22. Hinsichtlich der Berichterstattung und der Veröffentlichung von Bildern von an dem Schießen teilnehmenden und beteiligten Personen verweisen wir auf §22 und §23 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG). Mit der Teilnahme am Gauschießen erteilt jeder Schütze/in sein Einverständnis, dass Bilder im Zusammenhang mit der Veranstaltung und den Teilnehmern gemacht und veröffentlicht werden dürfen.
23. Mit der Anmeldung bzw. Teilnahme unterwirft sich der Schütze/ in der Sportordnung des DSB, der Schießordnung des BSSB sowie den allgemeinen Bestimmungen dieser Ausschreibung und erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsjahr bzw. seine Altersklasse) und seine
Vereinszugehörigkeit in entsprechenden Start- sowie Ergebnisdateien oder -listen veröffentlicht werden, sowie seine weiteren hierfür notwendigen Daten elektronisch gespeichert werden.
24. Schützen/innen die bis zum 01.04.2025 nicht beim Schützengau Mindelheim als Erstmitglied gemeldet wurden, sind nicht startberechtigt. Nachmeldungen an der Anmeldung sind nicht möglich
25. Für Schüler, die jünger als Jahrgang 2013 sind, liegt vom LRA Unterallgäu eine Ausnahmegenehmigung für diese Veranstaltung vor, so dass diese durch das Waffg §27 nicht ausgeschlossen sind. Allerdings benötigen wir dafür eine volljährige Aufsichtsperson, die vom Gastverein zu stellen ist.
26. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.